wintersaison im skigebiet kronplatz

Lange und sehnsüchtig haben wir darauf gewartet, Sie im Skigebiet Kronplatz wieder willkommen heißen zu dürfen. Nun ist es endlich wieder soweit!

Am 27. November 2021 starten wir mit der gewohnten Gastfreundlichkeit und Qualität in die Wintersaison 2021/22. Die Gesundheit und Sicherheit unserer Gäste und Mitarbeiter liegt uns sehr am Herzen. Deshalb haben wir ein Schutzkonzept ausgearbeitet, das die Ausbreitung des Sars-CoV-2 Viruses verhindern soll. Aus diesem Grund bitten wir Sie, die geltenden Maßnahmen und Vorschriften einzuhalten.

Wir wünschen Ihnen einen sicheren und erholsamen Aufenthalt am Kronplatz! Und jede Menge Spaß und Freude auf den Pisten!

 

letzte Aktualisierung 01.04.2022

vorschriften für einen sicheren skigenuss
  • Ab 01.04.2022 ist für den Zugang zu den Aufstiegsanlagen kein Green-Pass-Zertifikat mehr erforderlich.            
  • In geschlossenen Aufstiegsanlagen muss eine FFP2 Maske getragen werden (ab dem 6. Lebensjahr). 
  • Die maximale Kapazität der Seilbahnen, Kabinenbahnen und Sessellifte mit Kuppel wird auf 80 % reduziert, während alle offenen Lifte zu 100 % besetzt werden können. 

 

Auf dieser Seite werden Sie ständig alle aktuellen Informationen zum Skibetrieb im Winter 2021-22 finden.

 

 

EINREISE NACH ITALIEN

 

Einreise aus EU-Ländern un den Schengenstaaten:

Die neuen Bestimmungen vereinfachen die Einreise nach Italien für diejenigen, die im Besitz eines grünen Passes oder einer gleichwertigen Bescheinigung für Impfung, Genesung oder Test sind.

Für die Einreise nach Italien werden bis 30. April 2022 folgende Dokumente benötigt (keine Covid-Symptome sind vorausgesetzt):

Anmeldepflicht: Vor der Einreise ist das digitale Einreiseformular (Digital Passenger Locator Form - dPLF) auszufüllen und der Nachweis über die Anmeldung ist digital oder in Papierform mitzuführen und im Falle von Kontrollen den Ordnungskräften vorzuzeigen.

3G-Nachweispflicht: Bei der Einreise ist das digitale Covid-Zertifikat der EU (Green Pass) oder eine gleichwertige Bescheinigung mitzuführen, aus der hervorgeht, dass man:

  • vollständig geimpft ist, mit einem von der EMA anerkannten Impfstoff, 2 Impfdosen (9 Monate Gültigkeit) oder 3 Impfdosen (unbegrenzte Gültigkeit)
  • genesen ist (die Infektion darf maximal 6 Monate zurückliegen).
  • getestet ist (negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden oder negativer Antigentest, nicht älter als 24 Stunden). (Testmöglichkeiten vor der Einreise => https://tiroltestet.leitstelle.tirol/street-select)

Wer nicht geimpft, getestet oder genesen ist, darf nach Italien einreisen, muss sich in einer fünftägigen Quarantäne unterziehen an der angegebenen Adresse im dPLF, und nach Ablauf der Quarantäne einen Covid-19-Test durchführen.
Die Einreise ist beim lokalen Departement für Prävention des zuständigen Sanitätsbetriebes über dieses Formular zu melden.

Kinder unter 6 Jahren sind von der Pflicht, einen negativen Covid-19-Test vorzulegen, befreit.

Nur zum Zwecke der Einreise nach Italien hat das Covid-Zertifikat der EU (Green Pass) aufgrund einer Corona-Schutzimpfung eine Gültigkeit von 9 Monaten.

Einreisende, die seit mehr als 6 Monaten einen vollständigen Impfzyklus erhalten haben oder seit mehr als 6 Monaten Covid genesen sind, können Aktivitäten und Dienstleistungen in Anspruch nehmen, für die der Super Green Pass 2G erforderlich ist, wenn sie ein negatives Testergebnis vorweisen können:

  • Durchführung eines Molekulartests mit negativem Ergebnis (gültig für 72 Stunden)
  • Durchführung eines Antigentests mit negativem Ergebnis (gültig für 48 Stunden)

Einreisende/Gäste müssen für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts ein negatives Testergebnis vorweisen können; das bedeutet, dass ein Molekulartest oder ein Antigentest alle 72 bzw. 48 Stunden durchführt werden muss.

Gäste aus dem Ausland, die eine Corona-Schutzimpfung mit einem nicht von der EMA anerkannten Impfstoff, wie z. B. Sputnik, vorweisen können, dürfen nach Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Tests, der nicht älter als 48 bzw. 72 Stunden sein darf, alle Dienstleistungen nutzen, für welche in Italien der Super Green Pass (2G) notwendig ist.

Nicht geimpfte oder nicht genesene Personen dürfen die Dienstleistungen, für welche der Super Green Pass (2G) notwendig ist weiterhin nicht nutzen.

Hier gelangen Sie zu weiteren Einreisebestimmungen.

Dokument zur Übersicht der Gültigkeitsdauer eines Covid-Zertifikates

 

Ab dem 1. April 2022 gibt es in Südtirol neue Lockerungen und Sicherheitsmaßnahmen. Hier finden Sie Informationen zum Super Green Pass 2G und Green Pass 3G: Green Pass

Skifahren mit dem green pass
  1. Um unsere Aufstiegsanlagen nutzen zu können, ist in der Wintersaison 2021/22 ein Green Pass – das EU-weit gültige COVID-Zertifikat – erforderlich.
  2. Damit Sie Ihren Green Pass nicht jedes Mal vorzeigen müssen, wenn Sie einen Lift benutzen, haben wir ein System eingeführt, das Ihren Nachweis einmalig überprüft und automatisch mit Ihrem Skipass abgleicht: So ist nur eine Kontrolle pro Tag nötig.
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  5. Wie funktioniert die Kontrolle?
  6. Skipass kaufen
  7. Die Skipässe sind online verfügbar, wenn Sie aber kein Smartphone oder keinen Internetzugang haben, sind die Skipässe an den Verkaufsstellen oder in Ihrem Beherbergungsbetrieben, falls mit einem Skipass-Ausgabesystem ausgestattet, erhältlich. 
  8. Skipass aktivieren
  9. Aktivierung über die Webseite: Geben Sie Ihre einmalige Skipassnummer ein und prüfen Sie den QR-Code Ihres Green Pass. Dies kann von der Kamera Ihres Mobiltelefons, von Speicherdateien oder direkt vom Papierdokumenten hochgeladen werden. Ihre Daten werden nicht gespeichert. Hier der direkte Link zum Anmeldeformular.

  10. Aktivierung in der Dolomiti Superski App: Laden Sie den QR-Code Ihres Green Passes aus der Fotogalerie oder dem Speicher Ihres Smartphones hoch und geben Sie Ihre Skipassnummer ein. Wenn Sie möchten, können Sie diese Daten in der App speichern, um spätere Aktivierungen zu erleichtern und beschleunigen. Auch die Skipässe Ihrer Familienmitglieder können mit der gleichen Prozedur täglich aktiviert werden.

  11. Aktivierung an der Verkaufsstelle oder Ticket Box: lassen Sie Ihren Skipass von den Ticket Boxen an den Verkaufsstellen von unseren Mitarbeitern manuell aktivieren. 

  12. *Für besondere Fälle bitten wir Sie, sich an den Verkaufsstellen zu wenden.
  13. Fahren
  14. Die Aktivierung der Skipässe muss für jeden Skitag durchgeführt werden. Nach der Aktivierung des Skipasses ist der Zugang zu allen Liften für den ganzen Tag möglich.
In nur wenigen Schritten zurück auf die Pisten
Achtung: Die App Dolomiti Superski kann aus Datenschutzgründen im Moment nur von Personen über 16 Jahren heruntregeladen werden. Es wird daran gearbeitet, dieses Problem zu beheben.

 

Download Dokument Skipass Aktivierung:

> PDF-Datei

kalender "besucher im skigebiet kronplatz"

Anhand der uns vorliegenden Daten vergangener Jahre, haben wir eine Übersicht erstellt, welche die Anzahl an Besuchern im Skigebiet darstellt.

Die Vorschau ist eine Prognose und hängt außerdem von den Wetterbedingungen, Schneeverhältnissen und anderen Faktoren ab.

 

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Hier können Sie den Kalender "Besucher im Skigebiet Kronplatz" herunterladen:

>Zum Kalender

unsere bitte an sie

Befolgen Sie unsere Anweisungen, schützen Sie sich und die anderen, genießen Sie Ihren Winterurlaub auf dem Kronplatz und lassen Sie es sich gut gehen.

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