VORSCHRIFTEN SKISCHULEN

Büros/Einschreibestellen:

  • Alle geschlossenen Räume werden täglich desinfiziert.
  • Den Kunden stehen Desinfektionsmittelmöglichkeiten zur Verfügung.
  • Ein Mindestabstand von einem Meter muss eingehalten werden. Falls dies nicht möglich ist, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Gäste:

  • Die zulässige Größe von Gruppen ist abhängig von der jeweils gültigen Gesetzgebung.
  • Sammelstellen/Einteilung von Gruppen: Ein Mindestabstand von einem Meter muss eingehalten werden. Falls dies nicht möglich ist, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Skilänge bedingt automatisch die Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes.
  • Privatunterricht: Ein Mindestabstand von einem Meter muss eingehalten werden. Falls dies nicht möglich ist, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Siegerehrungen werden in Kleingruppen abgehalten: keine gemeinsame Siegerehrung für alle teilnehmenden Kinder. Auch bei der Siegerehrung muss der Mindestabstand eingehalten werden oder ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Videoanalysen: Ein Mindestabstand von einem Meter muss eingehalten werden. Falls dies nicht möglich ist, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Eine eventuelle Anzahlung bzw. der gesamte Kursbeitrag wird zurückerstattet, falls der Kurs aufgrund eines positiven Covid19-Tests nicht besucht werden kann.
  • Im Krankheitsfall: Bereits bezahlte, nicht in Anspruch genommene Kursstunden werden rückvergütet. Ein ärztliches Attest muss vorgelegt werden.
vorschriften skidepot/skiverleih

 

  • Alle geschlossenen Räume werden regelmäßig und gründlich desinfiziert.
  • Ein Mindestabstand von einem Meter muss eingehalten werden. Falls dies nicht möglich ist, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Desinfektionsmittelspender stehen zur Verfügung.

 

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